Neue Förderungen für Wärmepumpen

Mit dem Start des Jahres 2024 gibt es erfreuliche Neuigkeiten für Hausbesitzer in Deutschland, die über den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme nachdenken. Die Bundesregierung hat bedeutende Änderungen an den Förderprogrammen für Wärmepumpen vorgenommen, um den Einsatz nachhaltiger Energietechnologien zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Veränderter Prozess: Handwerksbetrieb beauftragen

  • Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie nun vorab einen Handwerksbetrieb, wie zum Beispiel H&S Energiesysteme, beauftragen. Dieser Betrieb wird die Installation der Wärmepumpe durchführen und den gesamten Prozess begleiten. Wichtig: Sie müssen vor Antragstellung einen sogenannten Vertrag auf Lieferung- und Leistung abschließen. In unserem Fall entsteht ein solcher Vertrag dadurch, dass Sie ein Angebot bei uns beauftragen und wir Ihnen eine Auftragsbestätigung schicken.
  • In der Übergangsfrist bis zum 31. August 2024 können Sie auch jetzt bereits die neue Heizung bauen und sich bis zum 30. November 2024 die Förderung nachträglich holen. So umgehen Sie den Boom und können sich sicher sein, dass Ihr Betrieb auch genügend Kapazitäten hat.
  • Ab dem 01.09.2024 müssen die abgeschlossenen Verträge dann eine sogenannte  auflösenden oder aufschiebenden Bedingung beinhalten. Einfach ausgedrückt heißt das: Sollten Sie keine Förderung erhalten, wird auch nicht umgesetzt. Zudem muss der Vertrag ein voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme erhalten, damit auch sichergestellt wird, dass der Einbau umgesetzt wird

Neues Förderinstitut: KfW statt BAFA

Die Förderungen laufen nun über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und nicht mehr über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieser Wechsel bringt einige Vorteile mit sich und erleichtert den Zugang zu den Fördermitteln.

Überarbeitete Fördersätze

Die Höhe der Fördermittel hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich beträgt die maximale Ausgaben, die gefördert werden können, 30.000€ (für die erste sogenannte Wohneinheit; für jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit), wobei der maximale Fördersatz 70% beträgt. Hier sind die spezifischen Fördersätze im Detail:

  • Gründerzuschuss (30%): Diese Förderung erhalten Sie, wenn Sie eine Wärmepumpe in Ihrem Haus installieren.
  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%): Voraussetzung für diesen Bonus ist, dass Sie sogenannter selbstnutzender Eigentümer sind. Das bedeutet, dass Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind und Ihre Hauptmeldeadresse an dieser Adresse haben. Zudem muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder eine Gasheizung oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist, ausgetauscht werden.
  • Effizienzbonus (5%): Wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel verwendet oder es sich um eine Erdwärme / Sole Wärmepumpe handelt, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus. Hierbei beraten wir Sie gerne und bieten Ihnen entsprechende Optionen an.
  • Einkommensbonus (30%): Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 40.000€ im Jahr haben Anspruch auf diesen Bonus. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird durch die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen; für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen aus 2021 und 2022

Drei Beispiele

Kunde A = Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer alten Gasanlage (Inbetriebnahme: 1995); rüstet um auf eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel; Umbau kostet 32.500€. Der Kunde fängt direkt an zu bauen und holt sich im Nachgang 55% über die Förderung wieder auf die maximalen Ausgaben von 30.000€ -> 16.500€. Er zahlt also unterm Strich = 32.500 - 16.500€ = 16.000€

Kunde B = Ehepaar, beide in Rente (Haushaltseinkommen < 40.000€), lebt im Eigenheim mit Ölheizung; das Ehepaar rüstet um auf eine Wärmepumpe für die Heizung; das Warmwasser wird über Durchlauferhitzer aufbereitet; im Zuge des Wechsels müssen Heizkörper getauscht werden. Das Ehepaar zahlt 28.300€. Die Förderung beträgt hier 70% (19.810€). Unterm Strich zahlt das Ehepaar also 8.490€

Kunde C = ist Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung; er bzw. das Gebäude erfüllt alle Voraussetzung für die Grundförderung, den Klimageschwingkeits Bonus und den Effizienzbonus; da der Kunde aber nur seinen Teil des Hauses bewohnt (75% Anteil nachweislich selbstgenutzten Wohneinheit) reduziert sich der Klimageschwingkeits Bonus auf 15%. Daraus ergibt sich ein Fördersatz von = 30% + 15% + 5% -> 50%. Die neue Wärmepumpe kostet 43.500€. Der kann Ausgaben von 30.000€ für die erste Wohneinheit und 15.000€ für die zweite Wohneinheit ansetzen. Unterm Strich = 43.500€ * 50% = 21.750€ -> der Kunde zahlt 21.750€ unter erhält die andere Hälfte vom Start.

Diese umfassenden Fördermöglichkeiten machen den Umstieg auf eine Wärmepumpe nicht nur umweltfreundlich, sondern auch finanziell attraktiv (Hier gehts auch noch mal zum Vergleich Wärmepumpe vs. Gasheizung). Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für mehr Nachhaltigkeit im Bereich der Heiztechnologien und unterstützt aktiv den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Was ist, wenn die Kosten nach Abzug der Förderung, trotzdem nicht tragbar sind für mich?

Gerne bieten wir Ihnen jederzeit die Möglichkeit an, Ihre Anlage auch zu mieten. Dabei zahlen Sie einen monatlichen Beitrag. In diesem ist nicht nur die Wärmepumpe und der Einbau, sondern auch anfallende Reparaturen und Wartungen inklusive.

Fazit

Durch die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Handwerksbetrieb wie unserem und die attraktiven Fördersätze der KfW eröffnen sich Hausbesitzern vielfältige Möglichkeiten, ihre Heizanlagen zu modernisieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder den Prozess starten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Machen Sie den ersten Schritt in eine grünere und effizientere Zukunft für Ihr Zuhause! Sie erreichen uns jederzeit per Telefon (02154 8809537), WhatsApp (+4915123953972) oder per Mail (info@hs-energiesysteme.de)

PS: Weitere spannende Informationen:

  • In der Übergangsphase bis Mitte 2026/2028 müssen bei der Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung in Bestandsgebäuden mehrere wesentliche Aspekte berücksichtigt werden. Ab dem 1. Januar 2024 ist es obligatorisch, vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine verbindliche Beratung durchzuführen. Hierbei ist auf potenzielle Auswirkungen der örtlichen Wärmeplanung sowie auf mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund steigender CO₂-Bepreisung, hinzuweisen. Wir übernehmen die Durchführung dieser Beratung. Zudem müssen bei der Nutzung solcher Heizungen ab dem Jahr 2029 schrittweise steigende Anteile an erneuerbaren Energien integriert werden, beispielsweise durch den Bezug von Biomethan. Ab dem 1. Januar 2029 sind mindestens 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent erneuerbare Energien erforderlich.
  • Umfeldmaßnahmen: Im Zuge eines Heizungstausches auf eine Heizung, die über erneuerbare Energien betrieben wird (65% Regel = 65% über erneuerbare Energien) werden auch notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, gefördert. Dazu gehören auch Heizkörper, die im Zuge einer Installation einer Wärmepumpe getauscht werden müssen; Demontage und Entsorgung der alten Anlage; elektrische Arbeiten etc. Weitere Infortmatioen finden Sie hier: Link (klicken Sie hier)
  • Technische Mindestanforderungen: Wenn Sie eine neue Wärmepumpe einbauen, müssen bei der Installation einige Punkte beachtet werden: Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden. Das tuen unsere Geräte. Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Das sind unsere AnlagenDurchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B. Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen. Rohrleitungen sind mindestens gemäß den Anforderungen des jeweils geltenden GEG zu dämmen.Anpassung der Heizkurve an das Gebäude. Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät ist die Verbindung von geförderten Heizungsanlagen mit dem Internet herzustellen.
  • Warum gibt es eine aufschiebende oder auflösende Bedingung? Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage in Lieferungs- und Leistungsverträgen verhindert den “förderschädlichen Vorhabenbeginn”, also das einfach der Förderung Willen eine Förderung beantragt wird, ohne das wirklich eine Umsatzung geplant ist.
  • Neben dem Einbau von Wärmepumpen werden noch weitere Maßnahmen gefördert: Dazu gehörten: Anlagentechnik (außer Heizung); Solarthermische Anlagen; Brennstoffzellenheizung; Wasserstofffähige Heizungen; Anschluss an ein Gebäudenetz; Anschluss an ein Wärmenetz; Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt; der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve sowie beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen; die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur; die Dämmung von Rohrleitungen,;der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück); Mess-, Steuer- und Regelungstechniken; Fachplanung und Baubegleitung
  • Neuer Ergänzungskredit: Für den Heizungstausch wie auch für sonstige Effizienzmaßnahmen ist ein neuer Ergänzungskredit erhältlich. Die Kreditsumme beträgt höchstens 120.000 Euro pro Wohneinheit, und eine maximale Zinsvergünstigung von 2,5% für die erste Zinsbindungsfrist bei 30 Jahren Laufzeit; die Zinsbindungsfrist liegt bei höchstens 10 Jahren. Für Nichtwohngebäude liegt die Kreditsumme bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal sind es insgesamt 5.000.000 Euro pro Vorhaben. Erhältlich ist der Ergänzungskredit bei der Hausbank/Geschäftsbank unter Vorlage einer Zuschusszusage (KfW) bzw. eines Zuwendungsbescheids (BAFA)

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