Förderungen von Wärmepumpen in Deutschland - Der Prozess und Beispiele
Mit dem Start des Jahres 2024 gibt es erfreuliche Neuigkeiten für Hausbesitzer in Deutschland, die über den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme nachdenken.
Die Bundesregierung hat bedeutende Änderungen an den Förderprogrammen für Wärmepumpen vorgenommen, um den Einsatz nachhaltiger Energietechnologien zu unterstützen.
Wärmepumpen Förderung - der Prozess
Um die Förderung für Wärmepumpen (Zuschuss Nr. 458) in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vorab einen Handwerksbetrieb beauftragen. Dieser Betrieb wird die Installation der Wärmepumpe durchführen und den gesamten Prozess begleiten.
Wichtig: Sie müssen vor Antragstellung einen sogenannten Vertrag auf Lieferung- und Leistung abschließen. Im Normalfall entsteht ein solcher Vertrag dadurch, dass Sie ein Angebot beauftragen und Sie eine Auftragsbestätigung erhalten.
Wichtig: Die Auftragsbestätigung muss eine sogenannte auflösenden oder aufschiebenden Bedingung beinhalten. Einfach ausgedrückt heißt das: Sollten Sie keine Wärmepumpenförderung erhalten, wird das Vorhaben auch nicht umgesetzt, sondern der Vertrag aufgelöst. Nicht zuletzt muss der Vertrag ein voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme erhalten, damit auch sichergestellt wird, dass der Einbau umgesetzt wird.
Nach Beauftragung eines zugelassenen Heizungsbau-Meisterbetriebs übernimmt dieser in der Regel den ersten Teil des Förderantrages, nämlich die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA).
Achtung: Lassen Sie sich hier nicht übers Ohr hauen: Die Erstellung dauert den Betrieb keine 2 Minuten und sollte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In dieser gibt der Betrieb an: Adresse des Bauvorhabens; Anzahl an Wohneinheiten; Typ und Größe der Anlage; Investitionsvolumen; ob eine Gas oder Öl Anlage getauscht wird; ob ein natürliches Kältemittel verwendet wird oder eine Sole Wärmepumpe verbaut wird.
Sobald Sie Ihre BzA erhalten haben, machen Sie den zweiten Teil der Förderung. Immer wieder gibt es Anbieter die diesen Teil für Sie übernehmen wollen. Seit 2024 ist dies aber nicht zulässig und dieses Vorgehen gefährdet, dass Sie am Ende keine Förderung ausgezahlt bekommen. Der Betrieb darf Sie lediglich beim Prozess - z.B. vor Ort - begleiten. Nachdem Sie sich ein Online-Konto bei der KfW erstellt haben, können Sie die Förderung online beantragen. Hier werden keine technischen Details abgefragt, sondern lediglich persönliche Informationen.
Wichtig: Wenn Sie den Einkommensbonus von 30% (siehe unten) beantragen wollen, sollten Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen von 2021 und 2022 griffbereit haben. Nachdem alles eingeben ist, können Sie den Antrag abschicken. Die KfW prüft diesen binnen Sekunden automatisch und Sie erhalten mehr oder weniger direkt per Mail und im KfW Portal die Zusage. Danach können Sie auch schon anfangen zu bauen.
Nach der Umsetzung müssen Sie im Kfw- Portal ein paar Nachweise hochladen, um die Auszahlung zu beantragen. Dazu gehören unter anderem: die Endabrechnungen des Betriebs; die sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Betrieb; ein Nachweis über den hydraulischen Abgleich; Nachweise über die fachgerechte Demontage und Entsorgung der alten Heizung; sowie ggf. ein Grundbuchauszug, eine Meldebescheinigung und Ihre Einkommenssteuerbescheide von 2021 und 2022. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen das Geld am Ende des Folgemonats ausgezahlt.
Wir kommen zu Ihnen.
Die richtige Einschätzung lässt sich oft besser direkt vor Ort treffen. Gerne kommen wir unverbindlich bei Ihnen vorbei und beraten Sie vor Ort.
Förderung Wärmepumpe - Überarbeitete Fördersätze in 2024
Die Höhe der Fördermittel hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich betragen die maximale Ausgaben - also die maximal anzusetzenden Kosten -, die gefördert werden können, 30.000€ (für die erste sogenannte Wohneinheit; jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit; jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit), wobei der maximale Fördersatz 70% beträgt.
Hier sind die spezifischen Fördersätze im Detail:
- Gründerzuschuss (30%): Diese Förderung erhalten Sie, wenn Sie eine Wärmepumpe in Ihrem Haus installieren.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%): Voraussetzung für diesen Bonus ist, dass Sie sogenannter selbstnutzender Eigentümer sind. Das bedeutet, dass Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind und Ihre Hauptmeldeadresse an dieser Adresse haben. Zudem muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder eine Gasheizung oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist, ausgetauscht werden.
- Effizienzbonus (5%): Wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel verwendet oder es sich um eine Erdwärme / Sole Wärmepumpe handelt, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus. Hierbei beraten wir Sie gerne und bieten Ihnen entsprechende Optionen an.
- Einkommensbonus (30%): Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 40.000€ im Jahr haben Anspruch auf diesen Bonus. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird durch die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen; für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen aus 2021 und 2022 genommen.
Im Durchschnitt landen die Kunden bei 55% bzw. 16.500€ Wärmepumpen-Förderung. Somit ist der Eigenanteil in der Regel bei 16.500€ (= 33.000 - 16.500)
Beispielrechnung einer Wärmepumpenförderung anhand von drei Situationen
Kunde A: Eigentümer eines Einfamilienhauses mit einer alten Gasanlage (Inbetriebnahme: 1995); rüstet um auf eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel; Kosten für Wärmepumpe und Umbau sind 29.500€. Der Kunde erhält 55% über die Förderung wieder -> 16.225€. Er zahlt also unterm Strich = 29.500 - 16.225€ = 13.275€
Kunde B: Ehepaar, beide in Rente (Haushaltseinkommen < 40.000€), lebt im Eigenheim mit Ölheizung; das Ehepaar rüstet um auf eine Wärmepumpe; das Warmwasser wird über Durchlauferhitzer aufbereitet; im Zuge des Wechsels müssen Heizkörper getauscht werden. Das Ehepaar zahlt 38.300€. Die Förderung beträgt hier 70% (21.000€). Unterm Strich zahlt das Ehepaar also 17.300€
Kunde C: ist Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung; er bzw. das Gebäude erfüllt alle Voraussetzung für die Grundförderung, den Klimageschwingkeits Bonus und den Effizienzbonus. Die Investitionssumme beträgt 39.540€, womit wir unter den maximalen Kosten von nun 45.000€ liegen (= 30.000€ für die erste Wohneinheit und 15.000€ für die 2.). Die KfW betrachtet diesen Fall nun so, dass sie einfach die Investitionssumme durch zwei teilen (egal wie die Verhältnisse sind):
- 1. Wohneinheit (selbst bewohnt) = 55% (30% + 20% + 5%) auf 19.770€ (39.540/2) = 10.873,5
- 2. Wohneinheit (nicht selbst bewohnt -> kein Klimageschwindigkeitsbonus) = 35% (30% + 5%) auf auf 19.770€ (39.540/2) = 6.919,5
Unterm Strich erhält Kunde C also 17.793€. Wäre das Haus nur eine Wohneinheit hätte der Eigentümer zwar komplett 55% bekommen, aber nur auf 30.000€ = 16.500€.
Weitere Aspekte
Umfeldmaßnahmen: Im Zuge des Wechsels auf eine Wärmepumpe werden auch notwendige Nebenarbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz erhöhen bzw. absichern, gefördert. Dazu gehören auch Heizkörper, die im Zuge einer Installation einer Wärmepumpe getauscht werden müssen; Demontage und Entsorgung der alten Anlage; elektrische Arbeiten wie die Erneuerung des Zählerschranks, der Austausch von Heizungspumpen etc.
Technische Mindestanforderungen: Wenn Sie eine neue Wärmepumpe einbauen, müssen bei der Installation einige Punkte beachtet werden:
- Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden. Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. Das tun unsere Geräte von H&S Energiesystemen.
- Ganz wichtig ist, dass ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt wird.
- Rohrleitungen sind mindestens gemäß den Anforderungen des jeweils geltenden GEG zu dämmen.
- Bei Verfügbarkeit einer Internetverbindung und einer technischen Schnittstelle am Gerät ist die Verbindung von geförderten Heizungsanlagen mit dem Internet herzustellen.
Neuer Ergänzungskredit: Für den Heizungstausch wie auch für sonstige Effizienzmaßnahmen ist ein neuer Ergänzungskredit erhältlich. Die Kreditsumme beträgt höchstens 120.000 Euro pro Wohneinheit, und eine maximale Zinsvergünstigung von 2,5% für die erste Zinsbindungsfrist bei 30 Jahren Laufzeit; die Zinsbindungsfrist liegt bei höchstens 10 Jahren. Für Nichtwohngebäude liegt die Kreditsumme bei 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal sind es insgesamt 5.000.000 Euro pro Vorhaben. Erhältlich ist der Ergänzungskredit bei der Hausbank/Geschäftsbank unter Vorlage einer Zuschusszusage (KfW)
Fazit
Diese umfassenden Wärmepumpen-Fördermöglichkeiten machen den Umstieg auf eine Wärmepumpe nicht nur umweltfreundlich, sondern auch finanziell attraktiv, da sie die Kosten einer Wärmepumpe stark senken. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für mehr Nachhaltigkeit im Bereich der Heiztechnologien und unterstützt aktiv den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder den Prozess starten möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Machen Sie den ersten Schritt in eine grünere und effizientere Zukunft für Ihr Zuhause!